Berichte über durchgeführte Qualitätssicherungsprüfungen:
müssen grundsätzlich bis
spätestens 14 Tage vor der jeweiligen Sitzung bei der APAB eingelangt sein, um in dieser Sitzung berücksichtigt werden zu können.
Anträge auf Durchführung von Qualitätssicherungsprüfungen (Dreiervorschläge):
müssen grundsätzlich bis
spätestens 7 Tage vor der jeweiligen Sitzung bei der APAB eingelangt sein, um in dieser Sitzung berücksichtigt werden zu können.