Gemäß § 68 APAG hat die APAB die Überwachung des inländischen Marktes gemäß Art. 27 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 durchzuführen und die Berichterstattung gemäß Art. 27 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 vorzunehmen.
Gemäß Art. 27 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 haben die zuständigen Behörden regelmäßig die Entwicklungen auf dem Markt für die Bereitstellung von Abschlussprüfungsleistungen für Unternehmen von öffentlichem Interesse zu überwachen und dabei insbesondere Folgendes zu bewerten:
Übersicht über den Markt der Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften von Unternehmen von öffentlichem Interesse auf Basis der eingereichten Meldungen gemäß § 21 Abs. 11 APAG.
Kalenderjahr | 2022 | 2023 | 2024 |
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Anzahl der Prüfungsaufträge zu Einzelabschlüssen bei Unternehmen iSd § 2 Z 9 APAG |
184 | 177 | 170 |
Anzahl der Prüfungsaufträge zu Konzernabschlüssen bei Unternehmen iSd § 2 Z 9 APAG |
90 | 87 | 89 |
Gesamtanzahl der Prüfungsaufträge bei Unternehmen iSd § 2 Z 9 APAG |
274 | 264 | 259 |
Gesamtumsatz aus Prüfungsaufträgen bei Unternehmen iSd § 2 Z 9 APAG (in EUR) |
33.733.381,83 | 35.404.040,77 | 41.174.573,37 |
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