Gemäß § 68 APAG hat die APAB die Überwachung des inländischen Marktes gemäß Art. 27 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 durchzuführen und die Berichterstattung gemäß Art. 27 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 vorzunehmen.
Gemäß Art. 27 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 haben die zuständigen Behörden regelmäßig die Entwicklungen auf dem Markt für die Bereitstellung von Abschlussprüfungsleistungen für Unternehmen von öffentlichem Interesse zu überwachen und dabei insbesondere Folgendes zu bewerten:
Übersicht über den Markt der Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften von Unternehmen von öffentlichem Interesse auf Basis der eingereichten Meldungen gemäß § 21 Abs. 11 APAG.
Kalenderjahr | 2021 | 2022 | 2023 |
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Anzahl der Prüfungsaufträge zu Einzelabschlüssen bei Unternehmen iSd § 2 Z 9 APAG |
189 | 184 | 177 |
Anzahl der Prüfungsaufträge zu Konzernabschlüssen bei Unternehmen iSd § 2 Z 9 APAG |
90 | 90 | 87 |
Gesamtanzahl der Prüfungsaufträge bei Unternehmen iSd § 2 Z 9 APAG |
279 | 274 | 264 |
Gesamtumsatz aus Prüfungsaufträgen bei Unternehmen iSd § 2 Z 9 APAG (in EUR) |
34.664.716,57 | 33.733.381,83 | 35.404.040,77 |
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