Die Abschlussprüferaufsichtsbehörde („APAB“) wurde am 27. September 2016 als weisungsfreie und unabhängige Anstalt öffentlichen Rechts durch die Bestellung des Vorstandes errichtet und nahm ihre behördliche Tätigkeit mit 1. Oktober 2016 auf. Die APAB steht unter der Rechtsaufsicht des Bundesministers für Finanzen und beschäftigt sich mit der Aufsicht über Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften und unter welchen Voraussetzungen diese zur Durchführung von Abschlussprüfungen berechtigt sind. Sie ist auch Verwaltungsstrafbehörde. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen bilden das APAG (Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz) sowie die VO (EU) Nr. 537/2014. Weitere Informationen zu den Rechtsgrundlagen finden Sie hier.
Die Aufgabengebiete und Befugnisse der Behörde sind unter anderem:
Finanzierung/Budget:
Die APAB als unabhängige und weisungsfreie Behörde beaufsichtigt Abschlussprüfer:innen und Prüfungsgesellschaften und überprüft deren Qualitätssicherungssysteme. Darüber hinaus fördert sie die wirkungsvolle Überwachung der Abschlussprüfung und deren Unabhängigkeit durch die Prüfungsausschüsse der geprüften Unternehmen. Dadurch tragen wir im öffentlichen Interesse zur Verlässlichkeit geprüfter Unternehmensberichterstattung bei. Wir sorgen durch die Führung eines öffentlichen Registers für bescheinigte Abschlussprüfer:innen und Prüfungsgesellschaften sowie die Sammlung, Aufbereitung und Veröffentlichung von aussagekräftigen Informationen für Transparenz am Abschlussprüfungsmarkt. Stellen wir Verstöße von Abschlussprüfer:innen oder Prüfungsgesellschaften gegen abschlussprüfungsrelevante Bestimmungen fest, ziehen wir diese im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten konsequent zur Rechenschaft.
Unabhängigkeit
Die APAB und ihre Mitarbeiter:innen bewahren bei der Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags stets ihre Unabhängigkeit gegenüber den beaufsichtigten Abschlussprüfer:innen und Unternehmen sowie anderen Interessengruppen.
Qualität
Die APAB agiert als Expertenorganisation und erfüllt ihre Aufgaben effizient, effektiv und professionell. Die Mitarbeiter:innen der APAB halten ihr fachliches Wissen durch Fort- und Weiterbildung sowie Austausch mit nationalen und internationalen Expert:innen und Organisationen stets auf dem neuesten Stand.
Objektivität
Die APAB erfüllt ihren gesetzlichen Auftrag unvoreingenommen, unter Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes und nachvollziehbar im öffentlichen Interesse.
Integrität
Die APAB trifft ihre behördlichen Entscheidungen frei von externen Einflüssen und ausschließlich auf Grundlage des Gesetzes.
Wir stellen unsere Werte in den Mittelpunkt unserer Entscheidungsfindung. Wir übernehmen Verantwortung für unsere Handlungen und leben eine offene Feedback-Kultur. Wir begegnen einander diskriminierungsfrei mit Wertschätzung und Respekt. Wir kommunizieren offen innerhalb unserer flachen Hierarchie und unterstützen einander.
Ziel 1: Durch die Aufsicht der APAB wird sichergestellt, dass in Österreich durchgeführte Abschlussprüfungen im internationalen Vergleich eine hohe Qualität aufweisen.
Ziel 2: Die Maßnahmen der APAB fördern die Einrichtung eines Qualitätsumfelds in den Prüfungsbetrieben, das darauf abzielt eine kontinuierliche Verbesserung der Prüfungsqualität zu erreichen.
Ziel 3: Die Maßnahmen der APAB fördern die Intensivierung der Überwachung der Arbeit der Abschlussprüfer:innen durch die Prüfungsausschüsse von Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß § 189a Z 1 lit. a und d Unternehmensgesetzbuch (UGB).
Ziel 4: Die APAB wird national und international als Expertenorganisation wahrgenommen, die unabhängig, nachvollziehbar, effizient und auf Nachhaltigkeit ausgerichtet agiert.
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