Die APAB richtet Rundschreiben an alle Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften, die gemäß APAG bescheinigt und registriert sind. Das damit verfolgte Ziel der Behörde ist, möglichst eine möglichst einheitliche und in sich konsistente Vollziehung des APAG zu ermöglichen und eine transparente Aufsichtsführung sicherzustellen. Die Verteilung der Rundschreiben erfolgt über die zuständigen Kammern und Verbände.
Rundschreiben geben die aktuelle Rechtsansicht der APAB wieder, die rechtlichen Grundlagen bleiben dadurch unberührt. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Rechte und Pflichten können aus diesem Rundschreiben nicht abgeleitet werden.
Aus der VO (EU) Nr. 537/2014 (Abschlussprüfer-Verordnung, AP-VO) ergeben sich sowohl für die APAB als auch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) Aufsichtskompetenzen. Vor diesem Hintergrund haben die beiden Behörden beschlossen, einen Katalog zu ausgewählten Fragestellungen der AP-VO in Form von gemeinsamen Rundschreiben der APAB und der FMA zu erstellen.
APAB-FMA-Rundschreiben stehen Ihnen in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung.
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