AKTUELLES

19.02.2025

Übersicht der anerkannten Qualitätssicherungsprüfer

Sollten Sie auf der Suche nach einem Qualitätssicherungsprüfer bzw einer Qualitätssicherungsprüferin zur Einholung eines Angebots für eine Qualitätssicherungsprüfung sein, so finden Sie alle natürlichen und juristischen Personen mit dieser Befähigung nun auf einer eigenen Seite unseres Webauftritts. Diese erreichen Sie entweder über unsere Startseite oder unter der Rubrik "Aufsicht". Die

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11.02.2025

Sitzungstermine der Qualitätsprüfungskommission

Die nächsten Sitzungstermine der Qualitätsprüfungskommission (QPK) sind am:

Montag 17. Februar 2025
Montag 17. März 2025
Montag 28. April 2025
Montag 19. Mai 2025

Beginn ist jeweils um 08:30 Uhr

Hinweis:
Prüfberichte über eine durchgeführte Qualitätssicherungsprüfung müssen grundsätzlich bis spätestens 14 Tage vor der jeweiligen Sitzung bei der APAB

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19.12.2024

Wiederbestellung zum Vorsitzenden der IOSWG

APAB-Vorstandsmitglied Peter Hofbauer wurde im Rahmen des am 5.12.2024 abgehaltenen IFIAR Board Meetings erneut zum Vorsitzenden der IFIAR-Arbeitsgruppe IOSWG gewählt.

Die Investor and Other Stakeholders Working Group (IOSWG) wurde 2009 als vorbereitendes und beratendes Gremium für die Tätigkeiten der IFIAR (International Forum of Independent Audit Regulators) gegründet, die sich weltweit

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29.11.2024

Arbeitsprogramm 2025

Unter nachstehendem Link finden Sie das gemäß § 4 Abs. 2 Z 12 APAG iVm Art. 28 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 veröffentlichte Arbeitsprogramm der APAB für das Jahr 2025.

Die Vorbereitung auf die Umsetzung der Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) prägt das Arbeitsprogramm maßgeblich. Die APAB plant darüber hinaus weitere Schritte zur Verwaltungsvereinf

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21.11.2024

UGB-Schwellenwerte-Verordnung

Mit 21. November 2024 tritt die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Anpassung der Schwellenwerte im Unternehmensgesetzbuch an die Inflation (UGB-Schwellenwerte-Verordnung) in Kraft. Die geänderten Schwellenwerte sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Jänner 2024 beginnen.

Sollte durch die neuen Schwellenwerte eine verpflichtende Abschlussprüfung obso

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10.10.2024

Rechtliche Zuordnung der Honorare für die Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Berechnung der "Fee Cap" vor legislativer Umsetzung der CSRD

Das BMJ, die APAB und die FMA stellen in einem gemeinsamen Brief an die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen und das Institut österreichischer Wirtschaftsprüfer:innen ihre Rechtsauffassung dar, dass – auch bei fehlender Umsetzung der CSRD durch den österreichischen Gesetzgeber - die Honorare für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgrund der CSRD nicht

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29.08.2024

Novellierung der APAB-Inspektionsfinanzierungsverordnung (APAB-IFV)

Die Abschlussprüferaufsichtsbehörde hat nach Abschluss der Begutachtung die Verordnung, mit der die APAB-Inspektionsfinanzierungsverordnung (APAB-IFV) geändert wird, erlassen. Diese Verordnung wurde am 27.08.2024 im BGBl. II Nr. 230/2024 kundgemacht und ist seit 28.08.2024 in Kraft.
Nachstehend der Link zur konsolidierten Fassung der APAB-IFV.

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