AKTUELLES
Wiederbestellung zum Vorsitzenden der IOSWG
APAB-Vorstandsmitglied Peter Hofbauer wurde im Rahmen des am 5.12.2024 abgehaltenen IFIAR Board Meetings erneut zum Vorsitzenden der IFIAR-Arbeitsgruppe IOSWG gewählt.
Die Investor and Other Stakeholders Working Group (IOSWG) wurde 2009 als vorbereitendes und beratendes Gremium für die Tätigkeiten der IFIAR (International Forum of Independent Audit Regulators) gegründet, die sich weltweit
Zur DetailansichtArbeitsprogramm 2025
Unter nachstehendem Link finden Sie das gemäß § 4 Abs. 2 Z 12 APAG iVm Art. 28 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 veröffentlichte Arbeitsprogramm der APAB für das Jahr 2025.
Die Vorbereitung auf die Umsetzung der Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) prägt das Arbeitsprogramm maßgeblich. Die APAB plant darüber hinaus weitere Schritte zur Verwaltungsvereinf
Zur DetailansichtUGB-Schwellenwerte-Verordnung
Mit 21. November 2024 tritt die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Anpassung der Schwellenwerte im Unternehmensgesetzbuch an die Inflation (UGB-Schwellenwerte-Verordnung) in Kraft. Die geänderten Schwellenwerte sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Jänner 2024 beginnen.
Sollte durch die neuen Schwellenwerte eine verpflichtende Abschlussprüfung obso
Zur DetailansichtRechtliche Zuordnung der Honorare für die Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Berechnung der "Fee Cap" vor legislativer Umsetzung der CSRD
Das BMJ, die APAB und die FMA stellen in einem gemeinsamen Brief an die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen und das Institut österreichischer Wirtschaftsprüfer:innen ihre Rechtsauffassung dar, dass – auch bei fehlender Umsetzung der CSRD durch den österreichischen Gesetzgeber - die Honorare für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgrund der CSRD nicht
Zur DetailansichtNovellierung der APAB-Inspektionsfinanzierungsverordnung (APAB-IFV)
Die Abschlussprüferaufsichtsbehörde hat nach Abschluss der Begutachtung die Verordnung, mit der die APAB-Inspektionsfinanzierungsverordnung (APAB-IFV) geändert wird, erlassen. Diese Verordnung wurde am 27.08.2024 im BGBl. II Nr. 230/2024 kundgemacht und ist seit 28.08.2024 in Kraft.
Nachstehend der Link zur konsolidierten Fassung der APAB-IFV.
Sitzungstermine der Qualitätsprüfungskommission
Die nächsten Sitzungstermine der Qualitätsprüfungskommission (QPK) sind am:
Montag 11. November 2024
Montag 09. Dezember 2024
Montag 20. Jänner 2025
Montag 17. Februar 2025
Beginn ist jeweils um 08:30 Uhr
Hinweis:
Prüfberichte über eine durchgeführte Qualitätssicherungsprüfung müssen grundsätzlich bis spätestens 14 Tage vor der jeweiligen Sitzung bei
Mandat von Vorstand Mag.(FH) Komarek um fünf Jahre verlängert
StB/WP Mag.(FH) Michael Komarek, Mitglied des Vorstands der Abschlussprüferaufsichtsbehörde Österreichs (APAB), wurde mit Umlaufbeschluss der Bundesregierung vom 31.Juli 2024 auf Basis eines Vorschlags des Aufsichtsrats der APAB in seinem Amt bestätigt. Damit verlängert sich die Funktionsperiode von Mag.(FH) Komarek bis 31.Juli 2029. Die Funktionsperiode des zweiten Vorstands StB/WP Mag. Pete
Zur DetailansichtVeröffentlichung der APAB-Fortbildungsrichtlinie (APAB-FRL) als Verordnung
Die Abschlussprüferaufsichtsbehörde hat nach Abschluss der Begutachtung die Richtlinie über die kontinuierliche Fortbildung (APAB-FRL) als Verordnung erlassen. Diese wurde am 30. Juli 2024 im Bundesgesetzblatt kundgemacht und tritt mit 31. August 2024 in Kraft. Diese Verordnung verpflichtet Abschlussprüfer und Mitarbeiter von Abschlussprüfern oder bescheinigten Prüfungsgesellschaften, die in
Zur DetailansichtÖFFENTLICHES REGISTER
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