Der Prüfungsausschuss spielt eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung der Qualität der Unternehmensberichterstattung. In diesem Zusammenhang übertrug ihnen der Gesetzgeber unter anderem auch bedeutsame Kompetenzen zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Abschlussprüfung, insbesondere die Bestellung des Abschlussprüfers, die Aufsicht über die Abschlussprüfung und die Überwachung der Leistung und Unabhängigkeit des Abschlussprüfers.
Damit haben die APAB und die Prüfungsausschüsse bzw. die deren Rolle übernehmenden Aufsichtsräte ein gleichgerichtetes Interesse an der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Abschlussprüfung.
Als Zeichen der konstruktiven Zusammenarbeit und Kommunikation von Aufsichtsbehörden, Aufsichtsräten und Prüfungsausschüssen luden die FMA und die APAB am 30. November 2023 zu einer hochkarätig besetzten Online-Konferenz ein. Sie ist eine Fortsetzung der im Jahr 2021 von beiden Behörden ins Leben gerufenen Dialog-Initiative. Mehr als 350 AufsichtsrätInnen nahmen die Gelegenheit wahr, sich in Keynote-Vorträgen und einer Panel-Diskussion zu aktuellen Herausforderungen für den Prüfungsausschuss von PIEs zu informieren. Dabei wurden u.a. Überlegungen zur Stärkung der Corporate Governance und zur Zusammenarbeit von Abschlussprüfer und Prüfungsausschuss, sowie Neuerungen bei den Fit & Proper Beurteilungen für Aufsichtsratsmitglieder vorgestellt. Die Folien zu den Vorträgen finden Sie nachstehend.
Die EU-Abschlussprüferverordnung (VO [EU] Nr. 537/2014) verpflichtet die nationalen zuständigen Behörden in der EU, Entwicklungen auf dem nationalen Prüfungsmarkt für Unternehmen von öffentlichem Interesse („PIE“) zu überwachen und die Leistung von Prüfungsausschüssen zu bewerten. Darüber hinaus hat eine nationale Behörde alle drei Jahre einen Bericht über die Entwicklungen am Prüfungsmarkt sowie die Tätigkeitsergebnisse von Prüfungsausschüssen zu erstellen und an die Europäische Kommission zu übermitteln. Für die Erstellung und Übermittlung dieses Berichts an die Europäische Kommission ist gemäß Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG) die Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) zuständig.
In diesem Zusammenhang wurde auf europäischer Ebene vom Ausschuss der Europäischen Aufsichtsstellen für Abschlussprüfer (CEAOB) ein Fragebogen ausgearbeitet, der dazu dienen sollte, zu erheben, wie Prüfungsausschüsse bei ihrer Arbeit vorgehen und auf welche praktischen Schwierigkeiten sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben stoßen.
An der Befragung nahmen 86 Unternehmen von öffentlichem Interesse teil, was beinahe der Hälfte aller österreichischen Unternehmen von öffentlichem Interesse entspricht. Die Ergebnisse dieser Befragung können Sie hier finden.
Die EU-Abschlussprüferverordnung, die 2016 in Kraft trat, stärkte die Rolle der Prüfungsausschüsse von Unternehmen von öffentlichem Interesse, indem sie ihnen weitere Pflichten und Kompetenzen in Zusammenhang mit der Auswahl und Überwachung des Abschlussprüfers einräumte.
Die APAB führte in diesem Zusammenhang im Herbst 2018 eine großangelegte Befragung von Prüfungsausschüssen von Unternehmen öffentlichen Interesses durch. An dieser nahmen 108 Unternehmen von öffentlichem Interesse teil. Dies entspricht der Hälfte aller österreichischen Unternehmen von öffentlichem Interesse.
Zugleich diente der Fragebogen, der ein Gemeinschaftsprojekt der EU-Abschlussprüferaufsichtsbehörden ist, der Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung. Gemäß Art. 27 der EU-Abschlussprüferverordnung beobachten die APAB und die anderen EU- Abschlussprüferaufsichtsbehörden auch die Entwicklungen auf dem Markt für die Bereitstellung von Abschlussprüfungsleistungen für Unternehmen von öffentlichem Interesse. Dazu gehört u. a. die diesbezügliche Analyse der Tätigkeitsergebnisse der Prüfungsausschüsse insgesamt, in Österreich und EU-weit.
Die Ergebnisse der Auswertung der gesamten Befragung sind hier verfügbar.
Zum Abschluss einer nach Artikel 26 der Verordnung (EU) 537/2014 durchgeführten Inspektion erstellt die APAB einen Inspektionsbericht, der sich an die inspizierte Prüfungsgesellschaft richtet.
Aggregierte Informationen über die Erkenntnisse und Schlussfolgerungen aus den Inspektionen veröffentlicht die APAB in ihren Jahresberichten. Da der österreichische Gesetzgeber von dem Mitgliedstaatenwahlrecht nach Artikel 28 d) der Verordnung (EU) 537/2014, auch Erkenntnisse und Schlussfolgerungen in Bezug auf Einzelinspektionen zu veröffentlichen, keinen Gebrauch gemacht hat, kann die APAB keine Berichte zu Einzelinspektionen veröffentlichen.
Es obliegt insofern der Entscheidung einer inspizierten Prüfungsgesellschaft, Teile des Inspektionsberichts auch Dritten zugänglich zu machen. Dabei ist insbesondere die Verpflichtung zur beruflichen Verschwiegenheit zu beachten. Die Verschwiegenheitspflicht wird sich im Regelfall jedoch nicht auf den Teil des Inspektionsberichts erstrecken, der die Inspektion des Qualitätssicherungssystems der Prüfungsgesellschaft betrifft. Die inspizierte Prüfungsgesellschaft sollte jedenfalls einem Unternehmen von öffentlichem Interesse, dessen Prüfungsauftrag Gegenstand einer Inspektion der APAB war, den diesen Auftrag betreffenden Teil des Inspektionsberichts zur Verfügung stellen können.
Gemäß Art. 16 Abs. 3 lit. a AP-VO steht es geprüften Unternehmen frei, beliebige Abschlussprüfungsgesellschaften zur Unterbreitung von Angeboten einzuladen, allerdings darf die Teilnahme von Prüfungsgesellschaften, die im vorausgegangenen Kalenderjahr im betreffenden Mitgliedsstaat weniger als 15 % der von Unternehmen von öffentlichem Interesse gezahlten Gesamthonorare für Abschlussprüfungen erhielten, an dem Auswahlverfahren in keiner Weise ausgeschlossen werden. Um dies zu ermöglichen, hat die APAB eine jährlich zu aktualisierende Liste von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften der betroffenen Prüfungsgesellschaften zu veröffentlichen.
Die Prüfungsausschüsse sollten jedenfalls sicherstellen, dass auch Prüfungsgesellschaften, die weniger als 15 % der Gesamthonorare vereinnahmten, von den Auswahlverfahren Kenntnis erlangen können und von der Teilnahme daran nicht ausgeschlossen sind.
Die Aufstellung wurde auf Basis der Meldungen nach § 21 Abs. 11 APAG für das jeweilige Kalenderjahr erstellt und umfasst alle Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften, die im Kalenderjahr gesetzliche Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE) beendet haben. Gesellschaften, die im Kalenderjahr mindestens 15 Prozent der von österreichischen PIE gezahlten Gesamthonorare erhalten haben, sind in Fettdruck gekennzeichnet.
IOSCO: Report on Good Practices for Audit Committees in Supporting Audit Quality (Januar 2019)
Die IOSCO hat im Januar 2019 einen Bericht mit Good Practice-Vorschlägen für Prüfungsausschüsse zur Unterstützung der Prüfungsqualität veröffentlicht.
IFIAR: Audit Committees and Audit Quality - Trends and Possible Areas for Further Consideration (April 2017)
Das IFIAR stellt in einem im April 2017 veröffentlichten Bericht Überlegungen zur Rolle von Prüfungsausschüssen an und stellt Informationen zur Verfügung, mit dem Ziel, Prüfungsausschüsse bei ihrer Aufgabe zu unterstützen, die Prüfungsqualität zu erhöhen.
IFIAR - Audit Committees and Audit Quality
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