INTERNATIONALE KOOPERATION

Die Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen für Abschlussprüfungsaufsicht in der Europäischen Union und in Drittstaaten trägt erheblich zur anhaltend hohen Qualität der Abschlussprüfungen bei.

Die APAB ist Mitglied im Europäischen Ausschuss der Aufsichtsstellen bei der Europäischen Kommission ("Committee of European Auditing Oversight Bodies" - CEAOB) sowie des "International Forum of Independent Audit Regulators" (IFIAR). Dabei beteiligen wir uns aktiv in den CEAOB sub-groups in den Bereichen "Enforcement", "Inspections" und "International Auditing Standards" sowie in der "Investor and Other Stakeholders Working Group" des IFIAR. Im Fokus steht die kontinuierliche Weiterentwicklung der Aufsichtsstandards zur Erhaltung der wirtschaftlichen Stabilität.

Vereinbarungen zur Zusammenarbeit mit Aufsichtsstellen aus Drittstaaten ermöglichen effizienten Informationsaustausch sowie eine koordinierte Vorgehensweise in der Aufsicht über Abschlussprüfungen mit Drittstaatsbezug.


COMMITTEE OF EUROPEAN AUDITING OVERSIGHT BODIES (CEAOB)

Das CEAOB ist der zentrale Ausschuss aller mit der Abschlussprüferaufsicht betrauten Stellen der EU-Mitgliedsstaaten. Ihr gehören jeweils ein Mitglied der EU-Mitgliedstaaten sowie ein von der "Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde" (ESMA) benanntes Mitglied an. Die "Europäische Bankenaufsichtsbehörde" sowie der "Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung" (EIOPA) werden zu den Sitzungen als Beobachter eingeladen. Für Österreich übt die APAB die Mitgliedschaft beim CEAOB aus. Die Sekreteriatsgeschäfte des CEAOB werden von der Europäischen Kommission wahrgenommen.

Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern umfasst insbesondere:

  • Erleichterter Austausch von Informationen, Fachwissen und bewährten Verfahren im Bereich der Abschlussprüfungsaufsicht.
  • Fachkundige Beratung der Europäischen Kommission und den zuständigen Behörden.
  • Fachliche Beurteilung der öffentlichen Aufsichtssysteme von Drittländern und der internationalen Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern in diesem Bereich.
  • Fachliche Prüfung der internationalen Prüfungsstandards, einschließlich der Verfahren zu ihrer Erstellung, im Hinblick auf ihre Annahme auf Unionsebene.
  • Verbesserung der Mechanismen der Zusammenarbeit hinsichtlich der Abschlussprüferaufsicht.

Die inhaltliche Arbeit des CEAOB wird auf der Ebene von "Untergruppen" (sub-groups) abgewickelt. Derzeit verfügt das CEAOB über sub-groups der Bereiche Enforcement, Inspections, International Auditing Standards, Market Monitoring sowie Adequacy & Equivalence.

Weitere Informationen und Publikationen finden Sie auf der Internetseite des CEAOB.


THE INTERNATIONAL FORUM OF INDEPENDENT AUDIT REGULATORS (IFIAR)

Das "International Forum of Independent Audit Regulators" (IFIAR) wurde im Jahre 2006 von unabhängigen Abschlussprüferaufsichtsbehörden aus 18 Ländern gegründet. Heute zählt das IFIAR weltweit 54 Mitglieder, darunter seit 2017 auch die APAB.

Die Tätigkeitsschwerpunkte des IFIAR sind:

  • die Vermittlung von Wissen über das sich entwickelnde Abschlussprüfungsumfeld und Erfahrungsaustausch über die Tätigkeit der unabhängigen Aufsichtsbehörden.
  • die Förderung der Zusammenarbeit und der Einheitlichkeit der Aufsichtstätigkeit.
  • die Bereitstellung einer Plattform für den Austausch mit anderen, an Prüfungsqualität interessierten, internationalen Organisationen.

Kernbereich der Tätigkeit des IFIAR ist die Förderung einer wirksamen und unabhängigen weltweiten Abschlussprüferaufsicht. Das vorrangige Ziel der teilnehmenden Mitgliedsstaaten ist es, durch die Verbesserung der Abschlussprüferaufsicht den Schutz des öffentlichen Interesses zu gewährleisten sowie den Anlegerschutz zu erhöhen.

Weitere Informationen und Publikationen finden Sie auf der Internetseite des IFIAR.


VEREINBARUNGEN ZUR ZUSAMMENARBEIT

Gemäß § 78 Abs. 6 APAG kann der Bundesminister für Finanzen auf Vorschlag der APAB mit zuständigen Behörden der Abschlussprüferaufsicht in Drittstaaten Vereinbarungen zur Regelung der näheren Zusammenarbeit schließen. Diese Vereinbarungen sind insbesondere zur Weitergabe von Arbeitspapieren und anderen Dokumenten notwendig, die sich im Besitz von von der APAB beaufsichtigten Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften befinden. Auch kann die APAB auf Basis solcher Vereinbarungen unter bestimmten Umständen ihre Untersuchungs- oder Inspektionsberichte mit den zuständigen Behörden in Drittstaaten teilen oder gemeinsame Inspektionen bei Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften durchführen.

Derzeit wurden Vereinbarungen zur Zusammenarbeit mit folgenden Behörden geschlossen:

  • Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) der Vereinigten Staaten von Amerika (seit 30.08.2018)

APAB-PCAOB Statement of Protocol.pdf

Update: 14.09.2018, pdf, 464 KB

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APAB-PCAOB_Data Protection Agreement.pdf

Update: 08.07.2022, pdf, 3.20 MB

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  • Canadian Public Accountability Board (CPAB) (seit 05.04.2019)

APAB-CPAB Memorandum of Understanding.pdf

Update: 24.04.2019, pdf, 372 KB

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  • Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) (seit 03.09.2019)

APAB-RAB Vereinbarung zur Zusammenarbeit.PDF

Update: 04.09.2019, PDF, 2.62 MB

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