21.11.2024

UGB-Schwellenwerte-Verordnung

Mit 21. November 2024 tritt die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Anpassung der Schwellenwerte im Unternehmensgesetzbuch an die Inflation (UGB-Schwellenwerte-Verordnung) in Kraft. Die geänderten Schwellenwerte sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Jänner 2024 beginnen.

Sollte durch die neuen Schwellenwerte eine verpflichtende Abschlussprüfung obsolet werden, so ist für den Fall der Abberufung des Abschlussprüfers oder der Prüfungsgesellschaft bzw für den Fall des Rücktritts von der Abschlussprüfung durch das Unternehmen keine Meldung nach § 58 Abs 1 APAG zu erstatten.

Link zur Verordnung
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