10.10.2024

Rechtliche Zuordnung der Honorare für die Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Berechnung der "Fee Cap" vor legislativer Umsetzung der CSRD

Das BMJ, die APAB und die FMA stellen in einem gemeinsamen Brief an die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen und das Institut österreichischer Wirtschaftsprüfer:innen ihre Rechtsauffassung dar, dass – auch bei fehlender Umsetzung der CSRD durch den österreichischen Gesetzgeber - die Honorare für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgrund der CSRD nicht in die Berechnung des sog. „Fee Cap“ gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) 537/2014 einzubeziehen sind.

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