29.08.2024
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Novellierung der APAB-Inspektionsfinanzierungsverordnung (APAB-IFV)
Die Abschlussprüferaufsichtsbehörde hat nach Abschluss der Begutachtung die Verordnung, mit der die APAB-Inspektionsfinanzierungsverordnung (APAB-IFV) geändert wird, erlassen. Diese Verordnung wurde am 27.08.2024 im BGBl. II Nr. 230/2024 kundgemacht und ist seit 28.08.2024 in Kraft.
Nachstehend der Link zur konsolidierten Fassung der APAB-IFV.
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