31.07.2024

Veröffentlichung der APAB-Fortbildungsrichtlinie (APAB-FRL) als Verordnung

Die Abschlussprüferaufsichtsbehörde hat nach Abschluss der Begutachtung die Richtlinie über die kontinuierliche Fortbildung (APAB-FRL) als Verordnung erlassen. Diese wurde am 30. Juli 2024 im Bundesgesetzblatt kundgemacht und tritt mit 31. August 2024 in Kraft. Diese Verordnung verpflichtet Abschlussprüfer und Mitarbeiter von Abschlussprüfern oder bescheinigten Prüfungsgesellschaften, die in maßgeblich leitender Funktion an Abschlussprüfungen mitwirken, zur regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, Selbststudien und bestimmten facheinschlägigen Tätigkeiten. Insgesamt sind mindestens 120 Fortbildungsstunden innerhalb eines Durchrechnungszeitraums von drei Jahren - jedoch zumindest 30 Stunden pro Kalenderjahr - zu absolvieren, davon mindestens 60 Stunden in den Bereichen Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Ziel der Richtlinie ist es, die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten der Prüfer auf dem neuesten Stand zu halten und so die Qualität der Prüfungen zu sichern. Die Meldung der Fortbildungsmaßnahmen kann über das Mitgliederportal der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen oder über ein auf der Internetseite der APAB veröffentlichtes Formular erfolgen.

Link zur Verordnung
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